Unregelmäßigkeiten der Zahnstellung wurden schon 400 v.Chr.
von Hippokrates beschrieben. Celsus (25 v.-50. n. Chr.) empfahl die Entfernung
von Milchzähnen bei Durchbruch des bleibenden Zahnes. Bei "Raummangel" (=
Platzmangel oder auch Engstand) führte Galen (129-199 n.Chr.) das
Befeilen von Zähnen durch. Eine Extraktion von Zähnen bei vorliegendem
Engstand beschrieb Fabricius im 17. Jahrhundert. Die frühere Bezeichnung "Orthodontie" ist
in den 30iger Jahren unseres Jahrhunderts im deutschen Sprachraum durch
den Begriff "Kieferorthopädie" ersetzt worden. Im angloamerikanischen Sprachraum wird der Begriff "Orthodontics" verwendet.
Die Kieferorthopädie ist die Lehre von der Erkennung, Behandlung
und Verhütung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Sie ist ein Spezialgebiet
innerhalb der Zahnmedizin und erfordert die 3jährige
Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
Schief
stehende oder falsch verzahnte Zähne sind unschön und ungesund.
Das Kauen ist bei vielen Zahnfehlstellungen erschwert, ungesunde Eßgewohnheiten
sind die Folge. Gerade Zähne sind auch wichtig für die Sprache.
Ebenso ist die Mundpflege bei engstehende Zähnen erschwert. Folge:
Karies und Zahnausfall drohen. Schließlich ist ein ansehnliches Gebiß in der heutigen Zeit
für die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtig.
Aber auch dem Selbstwertgefühl von Erwachsene steht ein gerades und
strahlendes Gebiß gut.
In welchem Alter ?
Kieferorthopädische Behandlungen werden aus entwicklungsphysiologischen
Gründen überwiegend in der sogenannten zweiten Phase des Zahnwechsels
(etwa 9.-14. Lebensjahr) durchgeführt. In einigen Fällen ist es
aber sinnvoll und notwendig, bereits im Säuglingsalter kieferorthopädische
Prophylaxe zu betreiben. Die kieferorthopädische Behandlung im Milchgebiß ist
in der Regel bei ausgeprägten Fehlstellungen, die zur Progredienz neigen,
indiziert. Hierzu zählen insbesondere: Progenie (vergrößerter
Unterkiefer), Kreuzbiß, Zwangsbisse, offene Bisse, Folgen von Gelenkfrakturen,
syndromale Erkrankungen (Morbus Down, Pierre-Robin-Sequenz) sowie Patienten
mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten. Natürlich steht auch der Behandlung im Erwachsenenalter nichts im Wege, ein gesunder Zahnhalteapparat vorausgesetzt!
Diagnostik ist das "A" und "O"
Jede Behandlung bedarf einer exakten Planung auf der Grundlagen von Befundunterlagen,
die Anamnese, Modellanalyse, Röntgenanalyse, Profilanalyse, Funktionsanalyse
u.a. umfassen. In speziellen Fällen müssen Kollegen anderer Fachgebiete
hinzugezogen werden, so z.B. Logopäden, HNO-Arzt, Hauszahnarzt, Internist, Kieferchirurg, Orthopäde oder Physiotherapeut.
Die Palette der möglichen Behandlungsgeräte ist breit. Sie reicht
von einfachen Hilfsmitteln wie Spatel, Mundvorhofplatte, Lippentrainer, einfachen
Platten für Ober- und Unterkiefer bis hin zu kombinierten Geräten
für beide Kiefer und schließlich den festsitzenden Geräten
und deren Varianten (Headgear, Jasper Jumper™, Delaire-Maske u.v.m., Metallbrackets, Keramikbrackets und Lingualbehandlung).
Neben dem Erkennen der entsprechenden
Anomalie und einer exakten Befunderhebung ist die richtige
Anwendung der Geräte für den Behandlungserfolg Voraussetzung.
Eine sehr gute Mitarbeit seitens des Patienten und Mundhygiene
sind unbedingt erforderlich, damit ein Erfolg überhaupt
eintritt. Regelmäßige Kontrollen und aktuelle Befunde
sichern den geplanten Behandlungsablauf.
Gibt es Grenzen ?
Mit einer losen Zahnspange sind im wesentliche eine Erweiterung der Kiefer
(= Dehnung) in der Breite und der Länge möglich. Weiterhin lassen
sich kleinere Einzelzahnbewegungen mit einer solchen losen Klammer erreichen
oder auch Lücken offenhalten. Zusätzlich dienen herausnehmbare
Spangen auch als sogenannte Retentionsmittel, d.h., sie werden zum Abschluß einer
Behandlung zur Stabilität der erreichten Zahnstellung für einige
Monate eingesetzt. Eine herausnehmbare Zahnspange wird in der Regel ein
knappes Jahr getragen, dann sind die Behandlungsaufgaben mit Schrauben
oder Federn erreicht bzw. die Einzelkiefer haben sich durch Wachstum oder
gezielte Zahnbewegung so verändert, daß die Klammer erneuerte
werden muß.
Die Anwendung der festsitzenden
Geräte ermöglicht es heute, nahezu jede erdenkliche
Zahnfehlstellung zu korrigieren und das in jedem Alter. Prinzipiell gilt, so lange
ein Zahn im Munde ist, kann dieser auch bewegt werden, gesunde
Zahnfleischverhältnisse vorausgesetzt. Eine solche Behandlung
mit einer Multibandapparatur dauert ca. 1 - 3 Jahre. Sie stellt
besondere Anforderung an die Mundhygiene des Patienten.
Kassenleistung oder Privat ?
Die vertragszahnärztlichen Leistungen umfassen eine kieferorthopädische
Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach hat der Versicherte
keinen Anspruch auf Kostenübernahme der Behandlung durch die gesetzliche Krankenkasse. Ein solcher Anspruch
erwächst nur noch dann, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische
Therapie geplant wurde.
Erfolg der Behandlung
Für einen dauerhaften Therapieerfolg und die Stabilität des Behandlungsergebnisses
sind eine einwandfreie Mundhygiene des Patienten, der rechtzeitige Behandlungsbeginn
und nach Abschluß der Behandlung Maßnahmen zur Retention notwendig.
Der Weg zu einem schönen Gebiß ist manchmal weit, aber ein schönes
Lächeln vor dem Spiegel entschädigt später für alle Mühen.